Abschlussphase

Abschlussphase Studium FB 08Die letzten Vorlesungen und Seminare nähern sich ihrem Ende, die letzten Prüfungen stehen bevor. Doch wie läuft die Abschlussphase des Studiums eigentlich ab? Und wohin muss ich mich wenden, wenn ich starten möchte? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier für alle angebotenen Studiengänge:


 

Bachelor of Science

Sind Sie bereit für die Bachelorarbeit?
Haben Sie alle Modulprüfungen bestanden oder haben Sie noch ausstehende Prüfungsleistungen? Sobald Sie die in der Prüfungsordnung geforderte Mindestleistungspunktezahl erreicht haben, können Sie bereits zur Bachelorarbeit zugelassen werden. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie wirklich alle notwendigen Leistungen erbracht haben, wenden Sie sich rechtzeitig an das Studienbüro, um sich Klarheit zu verschaffen.

Haben Sie schon eine/n Betreuer/in und ein Thema für die Bachelorarbeit?
Offiziell vergibt Ihnen der/die Betreuer/in das Thema Ihrer Bachelorarbeit - natürlich nur in Rücksprache mit Ihnen. Falls Sie noch nicht sicher sind, welche Betreuer für Sie in Frage kommen könnten oder wo Sie mit einem Themengebiet am besten aufgehoben sind, sollten Sie die entsprechenden Arbeitsgruppen ansprechen und mögliche Themen diskutieren. Sollten Sie beabsichtigen eine "externe" Bachelorarbeit zu schreiben, d.h. die Aufgabenstellung wird von externer Seite gestellt, ist es unbedingt notwendig, dass dieses Thema vom Prüfungsausschuss genehmigt wird. Ein entsprechender Antrag und ein Exposé sind im Studienbüro abzugeben. Auch bei "externen" Arbeiten benötigen Sie einen Betreuer aus dem Institut.

Anmelden und Verfassen der Bachelorarbeit
Das für Sie geltende Prüfungsverfahren ist abhängig von der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Der grobe Ablauf ist allerdings in der Regel immer gleich. Sie melden im Studienbüro Ihre Bachelorarbeit offiziell an, indem Sie das ausgefüllte und vom Betreuer unterschriebene Anmeldeformular einreichen. Damit beginnt für Sie die 6-wöchige Schreibphase. Das Abgabedatum ist exakt 6 Wochen nach dem Anmeldedatum (sollte es auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, wäre es entsprechend der nächste Werktag). Bei der Abgabe darf auf keinen Fall die Eigenständigkeitserklärung mit Ihrer Unterschrift fehlen, damit die Arbeit am Abgabetag angenommen werden kann. Die Anzahl der einzureichenden gedruckten Exemplare steht in der Prüfungsordnung bzw. erfahren Sie im Studienbüro bei der Anmeldung, üblicherweise ist zudem eine elektronische Version der Arbeit als PDF beim Studienbüro per E-Mail einzureichen (aus Sicherheitsgründen werden keine USB-Sticks akzeptiert!). Die Druckexemplare Ihrer Arbeit gehen dann umgehend den Gutachtern - also Ihrem Betreuer und einem Zweitgutachter - zur Beurteilung zu. Diese liefern Ihre Gutachten dann an das Studienbüro, wo die Bewertung in JOGUStINe eingetragen wird. Sie bekommen dann schriftlich Ihre Note mitgeteilt und haben die Möglichkeit, die Gutachten vor Ort einzusehen. Die Begutachtung sollte normalerweise innerhalb von 6 Wochen erfolgen.

Mündliche Abschlussprüfung (Verteidigung)
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit mit der Note 4,0 oder besser bestanden haben, dürfen Sie sich zur mündlichen Abschlussprüfung anmelden. Mit Ihrem Betreuer vereinbaren Sie nun einen Prüfungstermin und teilen diesen dem Studienbüro mit. Unmittelbar nach der mündlichen Prüfung bekommen Sie die Note dieser Prüfung mitgeteilt. Haben Sie hiermit Ihre letzte Prüfungsleistung absolviert, können Sie sich theoretisch sofort exmatrikulieren - andernfalls werden Sie automatisch zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert, sofern Sie sich nicht für ein Master-Studium an der JGU entschieden haben.

Erhalt der Zeugnisunterlagen
Bis zur Aushändigung Ihres Zeugnisses werden Sie sich noch etwas gedulden müssen, da die Anfertigung der Dokumente in der Regel einige Wochen dauern kann. Sollten Sie aus dringenden Gründen z.B. für eine Bewerbung einen Nachweis über Ihren Studienabschluss benötigen, stellt Ihnen das Studienbüro auf Anfrage eine vorläufige Bestätigung des Studienabschlusses aus.

Umgang mit Problemen
Auch wenn Sie vielleicht während des Studiums nie Probleme mit Abgabefristen oder Prüfungsvorbereitungen hatten, können solche Schwierigkeiten während der Abschlussphase dennoch auftreten. Das können inhaltliche Fragen sein ("Wie komme ich zu den gewünschten Ergebnissen in meiner Bachelorarbeit?") oder auch Fragen zur privaten Lebensplanung ("Wie geht es nach dem Abschluss weiter?"). Auch finanzielle Sorgen, Probleme im privaten Umfeld oder eine starke psychische Belastung während Ihrer Arbeit können Sie erheblich in Ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Bei all diesen Problemen haben Sie mehrere Möglichkeiten sich Hilfe zu suchen. Manchmal hilft bereits ein Gespräch mit dem Betreuer, wenn man unsicher ist ob man inhaltlich noch auf dem richtigen Weg ist. Doch nicht immer ist das Vertrauen groß genug, um sich seinem Betreuer zu öffnen. Eine weitere Möglichkeit ist Ihre Studienfachberatung um ein Gespräch zu bitten, denn hier ist man mit solchen Problemfällen bereits vertraut und kann Ihnen konkret helfen oder weitere Anlaufstellen nennen. Bei bestimmten Problemen sollten Sie evtl. auch eine psychologische Beratung in Betracht ziehen. Manchmal genügt schon ein erstes Gespräch, um wieder festen Boden unter den Füßen zu bekommen. Die Psychotherapeutische Beratungsstelle der JGU berät Sie gerne und kann Ihnen praktische Hilfen zum Umgang mit z.B. Prüfungsängsten oder Lernblockaden anbieten.

Immatrikulation und anschließendes Masterstudium
Denken Sie daran, dass Sie auf Ihrem Studiengang so lange eingeschrieben sein müssen, bis Sie die letzte Prüfungsleistung erbracht haben. Denken Sie also unbedingt an die Rückmeldung für das Folgesemester, während Sie sich in der Abschlussphase befinden. Sollten Sie im Anschluss an das Bachelorstudium ein Masterstudium an der JGU anschließen wollen, denken Sie an Ihre Bewerbung. Weitere Informationen zur Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.studium.uni-mainz.de/master-mathematik.

 

Master of Science

Sind Sie bereit für die Masterarbeit?
Haben Sie alle Modulprüfungen bestanden oder haben Sie noch ausstehende Prüfungsleistungen? Mit einer gewissen Anzahl an Leistungspunkten können Sie bereits zur Masterarbeit zugelassen werden. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie wirklich alle verpflichtenden Leistungen erbracht haben, wenden Sie sich rechtzeitig an das Studienbüro, um sich Klarheit zu verschaffen.

Haben Sie schon eine/n Betreuer/in und ein Thema für die Masterarbeit?
Offiziell vergibt Ihnen der/die Betreuer/in das Thema Ihrer Abschlussarbeit - natürlich nur in Rücksprache mit Ihnen. Falls Sie noch nicht sicher sind, welche Betreuer für Sie in Frage kommen könnten oder wo Sie mit einem Themengebiet am besten aufgehoben sind, sollten Sie die entsprechenden Arbeitsgruppen ansprechen und mögliche Themen diskutieren. Sollten Sie beabsichtigen eine "externe" Masterarbeit zu schreiben, d.h. die Aufgabenstellung wird von externer Seite gestellt, ist es unbedingt notwendig, dass dieses Thema vom Prüfungsausschuss genehmigt wird. Ein entsprechender Antrag und ein Exposé sind im Studienbüro abzugeben. Auch bei "externen" Arbeiten benötigen Sie einen Betreuer aus dem Institut.

Anmelden und Verfassen der Masterarbeit
Das für Sie geltende Prüfungsverfahren ist abhängig von der Prüfungsordnung, auf der Sie eingeschrieben sind. Der grobe Ablauf ist allerdings in der Regel immer gleich. Sie melden im Studienbüro Ihre Masterarbeit offiziell an, indem Sie das aufgefüllte und vom Betreuer unterschriebene Anmeldeformular einreichen. Damit beginnt für Sie die 6-monatige Schreibphase. Das Abgabedatum ist exakt 6 Monate nach dem Anmeldedatum (sollte es auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, wäre es entsprechend der nächste Werktag). Bei der Abgabe darf auf keinen Fall die Eigenständigkeitserklärung mit Ihrer Unterschrift fehlen, so dass die Arbeit am Abgabetag angenommen werden kann. Die Anzahl der einzureichenden gedruckten Exemplare erfahren Sie bei der Anmeldung, üblicherweise ist zudem eine elektronische Version der Arbeit als PDF beim Studienbüro per E-Mail einzureichen (aus Sicherheitsgründen werden keine USB-Sticks akzeptiert!). Die Druckexemplare Ihrer Arbeit gehen dann umgehend den Gutachtern - also Ihrem Betreuer und einem Zweitgutachter - zur Beurteilung zu. Diese liefern ihre Gutachten dann an das Studienbüro, wo die Bewertung in JOGUStINe eingetragen wird. Sie bekommen dann schriftlich Ihre Note mitgeteilt und haben die Möglichkeit, die Gutachten vor Ort einzusehen. Die Begutachtung sollte normalerweise innerhalb von 6 Wochen erfolgen.

Mündliche Abschlussprüfung (Verteidigung)
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit mit der Note 4,0 oder besser bestanden haben, dürfen Sie sich zur mündlichen Abschlussprüfung anmelden. Mit Ihrem Betreuer vereinbaren Sie nun den Termin für Ihre mündliche Abschlussprüfung, und teilen diesen  Termin dem Studienbüro mit. Damit haben Sie Ihre letzte Prüfungsleistung absolviert und können sich theoretisch sofort exmatrikulieren - andernfalls werden Sie automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert.

Erhalt der Zeugnisunterlagen
Bis zur Aushändigung Ihres Zeugnisses werden Sie sich noch etwas gedulden müssen, da die Anfertigung der Dokumente in der Regel einige Wochen dauern kann. Sollten Sie aus dringenden Gründen, z.B. für eine Bewerbung einen Nachweis über Ihren Studienabschluss benötigen. stellt Ihnen das Studienbüro auf Anfrage eine vorläufige Bestätigung des Studienabschlusses aus.

Umgang mit Problemen
Auch wenn Sie vielleicht während des Studiums nie Probleme mit Abgabefristen oder Prüfungsvorbereitungen hatten, können solche Schwierigkeiten während der Abschlussphase dennoch auftreten. Das können inhaltliche Fragen sein ("Wie komme ich zu den gewünschten Ergebnissen in meiner Masterarbeit?") oder auch Fragen zur privaten Lebensplanung ("Wie geht es nach dem Abschluss weiter?"). Auch finanzielle Sorgen, Probleme im privaten Umfeld oder eine starke psychische Belastung während Ihrer Arbeit können Sie erheblich in Ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Bei all diesen Problemen haben Sie mehrere Möglichkeiten sich Hilfe zu suchen. Manchmal hilft bereits ein Gespräch mit dem Betreuer, wenn man unsicher ist ob man inhaltlich noch auf dem richtigen Weg ist. Doch nicht immer ist das Vertrauen groß genug, um sich seinem Betreuer zu öffnen. Eine weitere Möglichkeit ist Ihre Studienfachberatung um ein Gespräch zu bitten, denn hier ist man mit solchen Problemfällen bereits vertraut und kann Ihnen konkret helfen oder weitere Anlaufstellen nennen. Bei bestimmten Problemen sollten Sie evtl. auch eine psychologische Beratung in Betracht ziehen. Manchmal genügt schon ein erstes Gespräch, um wieder festen Boden unter den Füßen zu bekommen. Die Psychotherapeutische Beratungsstelle der JGU berät Sie gerne und kann Ihnen praktische Hilfen zum Umgang mit z.B. Prüfungsängsten oder Lernblockaden anbieten.

Immatrikulation
Denken Sie daran, dass Sie in Ihrem Studiengang so lange eingeschrieben sein müssen, bis Sie die letzte Prüfungsleistung erbracht haben. Denken Sie also unbedingt an die Rückmeldung für das Folgesemester, während Sie sich noch in der Abschlussphase befinden.

 

Lehramt - Bachelor/Master of Education

Für die Prüfungsorganisation von Bachelor- und Masterarbeiten für Lehramtsstudierende ist das Hochschulprüfungsamt (HPL) zuständig. Eine ausführliche Erläuterung der Abschlussphase im Bachelor- und Master of Education finden Sie auf den Webseiten des Hochschulprüfungsamts (HPL).

 

Themen für Abschlussarbeiten

Hier finden Sie Links zu Themenangeboten für Abschlussarbeiten. Diese werden teilweise von Instituten und Arbeitsgruppen online zur Verfügung gestellt. Wo ein solches Onlineangebot nicht vorliegt, finden Sie einen Link zum Institut bzw. zu einer Übersicht der Arbeitsgruppen. Recherchieren Sie selbst die Forschungsgebiete, die Sie interessieren, und nehmen Sie Kontakt zu dem entsprechenden Arbeitsgruppenleiter auf.

Institut für Mathematik