Anerkennung von Studienleistungen

Studienleistungen, die Sie während Ihres Auslandsstudiums erbracht haben, werden von der Uni Mainz anerkannt, sofern kein wesentlicher Unterschied zu den Studienanforderungen in Mainz besteht.

Wenn Sie Ihr Auslandsstudium im Rahmen von ERASMUS+ realisieren, gehört es zu den Anforderungen des Programms, dass Sie bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt ein sog. Learning Agreement erstellen. Aber auch allen anderen auslandsmobilen Studierenden wird dringend empfohlen, ein solches Learning Agreement zu erstellen!

In dem Learning Agreement halten Sie nach Rücksprache mit dem ERASMUS-Koordinator (oder Studienfachberater bei Mobilität außerhalb von ERASMUS+) fest, welche Lehrveranstaltungen Sie im Ausland belegen möchten und als was Ihnen die Uni Mainz diese für Ihr Studium in Mainz anerkennt. Informieren Sie sich vor dem Gespräch mit dem ERASMUS-Koordinator/ dem Studienfachberater über das Lehrangebot an Ihrer Gastuni im fraglichen Semester und überprüfen Sie, welche Studienleistungen Ihnen in Mainz noch fehlen. Bringen Sie nach Möglichkeit eine Übersicht bisher erzielter Studienleistungen und Informationen zu den Veranstaltungen der Gastuni (Auszüge aus dem online Vorlesungsverzeichnis, dem Modulhandbuch, student's handbook etc.) zu dem Gespräch mit.

Wenn Sie vor Ort im Ausland feststellen, das bestimmte Lehrveranstaltungen aus Ihrem Learning Agreement wider Erwarten nicht zu Stande kommen, kontaktieren Sie Ihren ERASMUS-Koordinator/ Studienfachberater, um Änderungen am Learning Agreement zu besprechen und vorzunehmen.

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt wenden Sie sich mit dem Ihrem Learning Agreement und sämtlichen Nachweisen zu belegten Kursen/ erzielten Leistungen an Ihrem ERASMUS-Koordinator/ Studienfachberater zur Unterschrift. Damit Ihre Leistungen für ihr Studium in Mainz anerkannt werden und in Jogustine erscheinen, sollten Sie den für ihr Fach relevanten Anerkennungsantrag so weit wie möglich ausfüllen, Ihrem ERASMUS-Koordinator/ Studienfachberater per Email schicken und einen Termin zum gemeinsamen Ausfüllen und Unterschreiben des Antrags ausmachen. Mit dem unterschriebenen Formular wenden Sie sich an Ihr Studienbüro, das den weiteren Anerkennungsprozess koordiniert und schließlich Ihre Leistungen in JOGUStINe einträgt.

Über die Anerkennung/ Ablehnung der beantragten Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erhalten Sie einen Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen können. Den entsprechenden Rechtsbehelf finden Sie auf dem Bescheid.

Wenn Sie im Rahmen von ERASMUS+ im Ausland waren, denken Sie bitte auch dran, den Anerkennungsbescheid (in Kopie) oder das Transcript of Records (Sending Institution) beim ERASMUS-Büro einzureichen!