Glossar

GlossarWährend des Studiums an der JGU werden Ihnen viele neue Begriffe begegnen, die außerhalb der Uni weitgehend unbekannt sind. Unser Glossar erklärt Ihnen die geläufigsten Begriffe und Stichwörter von A bis Z.

 

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AAlumni

Ehemalige Studierende, Lehrende und Mitarbeiter einer Uni werden als Alumni bezeichnet. An den meisten Hochschulen gibt es spezielle Alumni-Netzwerke, damit die Ehemaligen leichter miteinander in Kontakt bleiben können. Weitere Infos zum Alumni-Netzwerk der Uni Mainz finden Sie unter www.alumni.uni-mainz.de.

Anerkennung

Wenn Studierende vor ihrem Studium an der JGU bereits ein Studium abgeschlossen oder zumindest begonnen haben, könnten oftmals bereits erbrachte Leistungen im Rahmen des aktuellen Studiengangs angerechnet oder anerkannt werden. Gleiches gilt für im Ausland erbrachte Leistungen z.B. während eines Auslandssemesters, und sogar Teile einer berufsqualifizierenden Ausbildung lassen sich mitunter anerkennen. Eine Einschätzung, welche früheren Leistungen in ihrem aktuellen Studium anerkannt werden können, bekommen Sie bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienfachberater, selbstverständlich auch dann, wenn Sie noch nicht an der Uni Mainz eingeschrieben sind. Sollten Sie Fragen zu Anerkennungen haben, wenden Sie sich an Ihre Studienfachberatung am Fachbereich 08.


Anmeldephasen

Es gibt für jedes Semester zwei wichtige Anmeldephasen: die Lehrveranstaltungsphase und die Prüfungsanmeldephase. Beide sind wichtig für die An- und Abmeldung in JOGUStINe. Während der Prüfungsanmeldephase melden sich Studierende für Prüfungen an bzw. können sie sich auch wieder davon abmelden. Wichtig: Am Fachbereich 08 endet die Prüfungsanmeldephase individuell für jede Klausur 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Während der Lehrveranstaltungsanmeldephase melden sich Studierende für die Lehrveranstaltungen des kommenden Semesters an bzw. können sie sich auch wieder davon abmelden. Die Lehrveranstaltungsanmeldephase ist uniweit in drei Zeiträume unterteilt: die erste und die zweite Anmeldephase, sowie die dritte Anmeldephase (sog. Restplatzvergabe). Hier finden Sie die aktuellen Lehrveranstaltungsanmeldephasen und Prüfungsanmeldephasen.

AStA

Der AStA ist der Allgemeine Studierenden-Ausschuss einer Uni. Er besteht aus Studierenden und wird jährlich vom Studierendenparlament (StuPa) gewählt. Zu seinen Aufgaben gehört die Interessenvertretung von Studierenden in kultureller, fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Bei allen Problemen, die Studierende betreffen z.B. finanzielle Krisen, rechtliche Angelegenheiten etc. ist der AStA ein wichtiger Ansprechpartner. Die Webseite des AStA finden Sie unter asta.uni-mainz.de.

Auslandssemester

Ein Auslandssemester im Studium zu absolvieren ist in vielerlei Hinsicht ein Gewinn. Es sieht nicht nur gut im Lebenslauf aus, sondern bedeutet auch für die persönliche Entwicklung einen großen Fortschritt, da man sich zeitweise in ein neues Lebensumfeld begibt, sich auf eine andere Kultur und Sprache einlässt und diese näher kennenlernt. Natürlich ist dabei auch der Besuch der ausländischen Uni eine spannende Herausforderung. Die im Ausland erbrachten Leistungen lassen sich in der Regel an der Heimatuniversität anerkennen. Idealerweise bespricht man vor dem Auslandssemester mit der eigenen Studienfachberatung, welche Kurse an der JGU anerkannt werden können und schließt ein sog. learning agreement ab. Über bestimmte internationale Austauschprogramme erhalten Studierende eine finanzielle Förderung, das bekannteste Programm heißt ERASMUS+ („ERASMUS plus“). Wichtig ist natürlich ein Auslandssemester rechtzeitig zu planen, d.h. schon zwei bis drei Semester vor dem geplanten Auslandsaufenthalt Informationen zu sammeln z.B. über geltende Bewerbungsfristen oder vorbereitende Sprachkurse. Alle weiteren Informationen finden Sie auf den Webseiten des Fachbereichs unter www.studium.fb08.uni-mainz.de/studium-international/outgoing.

BBAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Förderung von Studierenden, deren Eltern das Studium ihrer Kinder nicht selbst finanzieren können. Der finanzielle Beitrag, den Studierende monatlich erhalten, bemisst sich nach dem Einkommen der Eltern. Nach Abschluss des Studiums muss nur die Hälfte der erhaltenen BAföG-Beiträge in Raten zurückgezahlt werden. Weitere Infos zum BAföG finden Sie unter www.studium.uni-mainz.de/bafoeg/.

Blockveranstaltung

Nicht alle Lehrveranstaltungen müssen in wöchentlichen Sitzungen stattfinden. Blockveranstaltungen finden in wenigen und dafür längeren Sitzungen statt, sodass auch hier die notwendige Anzahl an Semesterwochenstunden (SWS) zusammenkommt. Die Termine liegen häufig an einem Wochenende oder in der vorlesungsfreien Zeit.


Brückenkurs Mathematik

Der Brückenkurs Mathematik (ehem. „Vorkurs“) dient allen Studienanfängern des Fachbereichs als Auffrischungskurs der Schulmathematik (Sekundarstufe I & II), um für die Mathematik in den Anfängervorlesungen gerüstet zu sein. Der Brückenkurs startet immer drei Wochen vor dem Beginn der Vorlesungen und sollte unbedingt von allen Erstsemestern besucht werden. Der Brückenkurs beginnt morgens mit einer Vorlesung und endet am Nachmittag mit gemeinsamen Übungen, um das Erlernte zu festigen. Über das rein Fachliche hinaus ist der Brückenkurs auch eine gute Gelegenheit, Hörsaalluft zu schnuppern, sich mit dem Campus vertraut zu machen und bereits die ersten Kommilitonen kennenzulernen. Am Fachbereich 08 werden zwei parallele Brückenkurse angeboten: ein Brückenkurs für Mathematiker und Informatiker und ein Brückenkurs für Physiker und Meteorologen.

Cc.t.

Das Kürzel „c.t.“ steht für „cum tempore“ (lat. „mit Zeit“), auch bekannt als „Akademische Viertelstunde“ oder kurz „Akademisches Viertel“. Wenn Zeitangaben an der Uni mit „c.t.“ angegeben werden bedeutet das, dass die Veranstaltung tatsächlich 15 Minuten später anfängt. Beginnt eine Vorlesung um 10 Uhr c.t. heißt das also, dass die Veranstaltung tatsächlich um 10.15 Uhr startet. Diese Viertelstunden sind kleine Pausen zwischen Veranstaltungen, damit sowohl Studierende als auch Lehrende genügend Zeit haben, den Hörsaal zu wechseln. Im Gegensatz dazu gibt es auch das Kürzel „s.t.“ für „sine tempore“ (lat. „ohne Zeit“) was bedeutet, dass die exakte Zeitangabe gilt. An Universitäten beginnen alle Veranstaltungen in der Regel „c.t.“, Ausnahmen werden dann mit „s.t.“ ausdrücklich markiert.

Credit Points

Siehe: Leistungspunkte

DDekan/in, Dekanat

Der/die Dekan/in ist der Vorstand eines Fachbereichs, er bzw. sie koordiniert alle wichtigen Managementaufgaben am Fachbereich wie den Erlass von Prüfungsordnungen und Geldvergaben, die Stellvertretung übernimmt der/die Prodekan/in. Der/die Dekan/in hat auch den Vorsitz des Fachbereichsrats. Das Dekanat ist die Leitung eines Fachbereichs. Es setzt sich zusammen aus dem/der Dekan/in, dem/der Prodekanin, dem/der Studiendekan/in und der Geschäftsführung.

Diplom, Diplomstudium

Das Diplom ist ein akademischer Grad nach Abschluss eines acht- bis zehnsemestrigen Studiums. Durch die Studienreform sind in Deutschland mittlerweile die meisten Diplomstudiengänge durch Bachelor- und Masterstudiengänge ersetzt worden, sodass eine Einschreibung in ein Diplomstudium nicht mehr möglich ist.

EECTS

Das „European Credit Transfer and Accumulation System“ (ECTS) dient dazu, den Transfer von Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb Europas zu erleichtern und die Flexibilität der Studierenden zu erhöhen. Durch das Ansammeln von Credit Point (CP) bzw. Leistungspunkten (LP) wird klar dokumentiert, wie viel Arbeitszeit die Studierenden in der Regel für das Erreichen bestimmter Lernergebnisse aufgewendet haben, um die erforderlichen 180 LP für den Bachelor und 120 LP für den Master zu erlangen. Daneben beinhaltet ECTS ein Konzept für die Umrechnung von Noten aus unterschiedlichen internationalen Notensystemen, um Anerkennungen von anderen Hochschulen zu erleichtern.

ERASMUS+

ERASMUS+ ist ein Hochschulprogramm der Europäischen Union, das sich u.a. an Studierende, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich richtet. Gegenwärtig beteiligen sich an Erasmus+ alle 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Die JGU hat im Rahmen von ERASMUS+ fachbezogene Verträge mit rund 350 Universitäten geschlossen, wodurch Studierende der JGU die Möglichkeit haben, an einer der Partnerhochschulen einen ERASMUS-Studienaufenthalt zu absolvieren. Weiter Infos zum Programm ERASMUS+ finden Sie unter www.studium.fb08.uni-mainz.de/studium-international/outgoing/erasmus-studium.

Ergänzungsprüfung

Die Ergänzungsprüfung ist eine Ausnahmeregelung, die in einigen Prüfungsordnungen für den Fall vorgesehen sein kann, dass Studierende den dritten und letzten Versuch einer Prüfungsleistung nicht bestanden haben. Auf Antrag beim Prüfungsausschuss kann dann eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragt werden, für die im Fall des Bestehens nur die Note 4,0 („bestanden“) oder im Fall des Nichtbestehens die Note 5,0 („nicht bestanden“) vergeben werden darf.

Erweiterungsprüfung

Die Erweiterungsprüfung (nicht zu verwechseln mit der Ergänzungsprüfung) ist ein Zertifikatsstudiengang, der an der JGU für Bachelor und Master of Education-Studierende angeboten wird. Das bedeutet, dass man ab dem fünften Fachsemester parallel zu seinen zwei Fachwissenschaften (und den Bildungswissenschaften) zusätzlich eine dritte Fachwissenschaft aus dem Angebot der Lehramtsfächer für das Lehramt an Gymnasien auswählt, und man damit dann die Lehrbefähigung auch für dieses dritte Fach erwerben kann. Nähere Infos finden Sie auf den Webseiten des Zentrums für Lehrerbildung.

Exmatrikulation

Die Exmatrikulation ist das offizielle Austreten aus dem Studium und kann entweder auf Antrag oder „von Amts wegen“ d.h. durch die Uni erfolgen. Grundsätzlich können Studierende jederzeit einen Antrag auf Exmatrikulation stellen z.B. wenn sie einen Studiengang gerade abgeschlossen haben, sie ihr Studium abbrechen möchten oder ein Hochschulwechsel angestrebt wird. Regulär tritt eine Exmatrikulation immer zum Ende des laufenden Semesters in Kraft, wenn wichtige Gründe vorliegen kann sie allerdings auch „mit sofortiger Wirkung“ beantragt werden. Eine Exmatrikulation „von Amts wegen“ (Zwangsexmatrikulation) hingegen erfolgt ohne Antrag und ebenfalls immer zum Ende des laufenden Semesters. Eine solche Exmatrikulation durch die Uni wird z.B. dann vorgenommen, wenn innerhalb des Semesters ein Studium erfolgreich abgeschlossen wurde oder auch ein Prüfungsanspruch endgültig verloren wurde. Ein weiterer Grund kann das Versäumen der Rückmeldefrist sein, der Ablauf einer befristeten Einschreibung oder auch eine auslaufende Prüfungsordnung. Das Gegenteil der Exmatrikulation ist die Immatrikulation, also die Einschreibung an einer Uni und damit der Eintritt ins Studium. Weitere Infos zur Exmatrikulation finden Sie unter www.studium.uni-mainz.de/exmatrikulation.

FFachbereich (FB)

Die Universität ist nach Wissensgebieten gegliedert, die sich Fachbereiche (andernorts „Fakultäten“) nennen. Zu den Angehörigen eines Fachbereichs zählen sowohl Studierende als auch das wissenschaftliches sowie nichtwissenschaftliche Personal. Sie alle wählen den Fachbereichsrat, der alle wichtigen Entscheidungen für den Fachbereich trifft. Für die Leitung des Fachbereichs verantwortlich ist das Dekanat. Eine Übersicht aller Fachbereiche an der JGU finden Sie unter fachbereiche.uni-mainz.de.

Fachbereichsrat (FBR)

Der Fachbereichsrat (FBR) ist ein Gremium, das über Themen innerhalb des Fachbereichs entscheidet. Hier werden u.a. Beschlüsse zur Einrichtung oder Einstellung von Studiengängen, zu Studien- und Prüfungsordnungen, und zu Personalfragen und Berufungen gefasst. Der FBR setzt sich zusammen aus Vertretern der Gruppe I (Professoren/innen), Gruppe II (Studierende), Gruppe III (wissenschaftliche Mitarbeiter/innen) und Gruppe IV (nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen). Der FBR wählt aus den Angehörigen des Fachbereichs eine/n Professor/in  zum/zur Dekan/in, und damit zum/zur Vorsitzenden des Fachbereichs.

Fachschaft

Hier gibt es grundsätzlich eine korrekte Definition und eine andere, die sich konventionell durchgesetzt hat. Korrekt ist: Die studentische Fachschaft ist die Gesamtheit aller Studierenden eines Fachs. Durchgesetzt hat sich die Bezeichnung „Fachschaft“ allerdings eher für den sog. Fachschaftsrat (FSR), der jedes Semester auf einer Vollversammlung aller Studierenden eines Fachs neu gewählt wird. Gemeint sind mit „Fachschaft“ also in der Regel diese Gruppe der gewählten studentischen Vertreter. Sie kümmern sich um alle möglichen studentischen Belange innerhalb des Fachs z.B. organisieren sie Parties und andere Freizeitaktivitäten, sie informieren und beraten aber auch aus studentischer Sicht zur Studienplanung und zu Problemen im Studium. Außerdem vertreten sie die Studierenden in verschiedenen Hochschulgremien. Hier finden Sie eine Übersicht der studentischen Fachschaftsvertretungen am Fachbereich 08: www.studium.fb08.uni-mainz.de/helpdesk/ansprechpartner.

GGasthörer

Gasthörer/innen sind an der Uni für jeweils semesterweise eingeschrieben und dürfen während dieser Zeit alle Lehrveranstaltungen zum Zweck der Fort- und Weiterbildung besuchen. Sie dürfen allerdings weder an Prüfungen teilnehmen noch Leistungsnachweise erwerben, entsprechend wird auch kein qualifizierter Studienabschluss angestrebt. Das Gasthörerstudium ist gebührenpflichtig. Weitere Infos finden Sie unter www.zww.uni-mainz.de/weiterbildungsangebote-im-ueberblick/gasthoeren.

HHabilitation

Die Habilitation ist die Voraussetzung, um als Professorin oder Professor an einer Universität arbeiten zu dürfen. Mit der Habilitation erwerben die Habilitierten sowohl die Lehrbefähigung als auch die Lehrbefugnis für ein bestimmtes Fach. Damit einher geht das Recht, das Fach selbständig zu lehren, Prüfungen abzunehmen und Qualifikationsarbeiten (bis zu Doktorarbeiten) zu betreuen. Zur Erlangung der Habilitation muss eine wissenschaftlich bedeutende Habilitationsschrift als Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher Forschung verfasst werden, sowie ein Vortrag mit einem sich anschließenden Kolloquium zum Nachweis der akademischen Lehrbefähigung gehalten werden. Hinzu kommt außerdem eine öffentliche Antrittsvorlesung an der Uni. Um die Lehrbefugnis aufrecht zu erhalten, muss die/der Habilitierte regelmäßig akademische Lehrveranstaltungen anbieten.

Hiwi/Hiwine

Hiwi“ (männl.) bzw. „Hiwine“ (weibl.) ist die umgangssprachliche Kurzform für eine studentische wissenschaftliche Hilfskraft (ursprünglich „Hilfswissenschaftler“). Hiwis haben die Aufgabe, Lehrende bei ihren dienstlichen Aufgaben zu unterstützen z.B. bei der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, als Leitung von Übungsgruppen oder auch im Forschungsbereich. Hiwis bekommen neben ihrem vertraglich festgelegten Stundenlohn die Gelegenheit, während des Studiums den universitären Wissenschaftsbetrieb von der ‚anderen‘ Seite näher kennenzulernen. Oft ist eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft ein guter Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere. Die Einstellung von Hiwis erfolgt in der Regel über die wissenschaftlichen Institute, wer also Interesse hat sollte einfach bei der Fachschaft oder am Institut nachfragen, ob es offene Hiwistellen gibt und wie man sich bewirbt.

IILIAS

ILIAS ist eine E-Learning-Plattform für die Studierenden der JGU, betrieben wird ILIAS vom Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV). Einige Lehrende nutzen die Plattform zur Verwaltung ihrer Kurse z.B. lassen sich hier Übungsaufgaben, Dokumente, Test-Module und sogar E-Klausuren verwalten. Die Anmeldeseite von ILIAS finden Sie unter ilias.uni-mainz.de/login.php.

Immatrikulation

Durch die Immatrikulation, also die Einschreibung zum Studium an der Uni, sind Sie Studentin bzw. Student. Damit verbunden sind bestimmte Rechte und Pflichten, die Sie kennen sollten. Unbedingt sollten Sie an die regelmäßige Rückmeldung denken, also an die Erstattung des Semesterbeitrags für das Folgesemester, damit Sie weiterhin eingeschrieben bleiben können. Zusammen mit Ihren Immatrikulationsunterlagen bekommen Sie per Post die nötigen Informationen und Anlaufstellen mitgeteilt, die für Ihr Studium wichtig sind. Das Gegenteil der Immatrikulation ist die Exmatrikulation d.h. die Abmeldung von der Uni.

Implizite Prüfungsanmeldung

In einigen Lehrveranstaltungen ist die Anmeldung über JOGUStINe gleichzeitig mit einer Prüfungsanmeldung verbunden. Man spricht in diesen Fällen von einer impliziten Prüfungsanmeldung, denn üblicherweise melden sich Studierende explizit d.h. selbständig während der Prüfungsanmeldephase zu den gewünschten Prüfungen an. Oft handelt es sich um Seminare oder Praktika, für die bereits vor der Prüfungsanmeldephase bestimmte Leistungen erbracht werden müssen.

JJOGUStINe

Hinter dem Namen JOGUStINe verbirgt sich das StudienInfo-Netz der Johannes Gutenberg-Universität, das seit Februar 2009 an der JGU im Einsatz ist. Hinter dem Webportal JOGUStINe steht eine integrierte Studien- und Prüfungsverwaltungssoftware (CampusNet), über die Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Prüfungsergebnisse in den Studienbüros verwaltet werden. Einen individuellen Zugang hat jeder Studierende und jeder Lehrende über den persönlichen Uni-Account über die Website jogustine.uni-mainz.de.

KKonsekutives Masterstudium

Konsekutive Masterstudiengänge bauen entweder inhaltlich auf einem vorausgehenden Bachelorstudiengang auf, vertiefen also die erworbenen Kenntnisse, oder bieten die Möglichkeit, ergänzende Qualifikationen in einer anderen Fachrichtung zu erwerben. In jedem Fall setzen sie ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder einen gleichwertigen Abschluss voraus. Eine Übersicht aller konsekutiven Masterstudiengänge der JGU Sie finden unter www.studium.uni-mainz.de/studienfaecher-ma.

LLehramt bzw. Lehramtsstudium

Seit dem Wintersemester 2008/09 ist das Lehramtsstudium aufgeteilt in einen Bachelor of Education- und einen Master of Education-Abschluss. Für beide Studiengänge umfasst das Studium zwei Fachwissenschaften sowie das Fach Bildungswissenschaften. Der Bachelorstudiengang hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern, die Regelstudienzeit des Masterstudienganges beträgt 4 Semester. In Rheinland-Pfalz wird erst durch den entsprechenden Masterabschluss mit anschließendem Staatsexamen die Berufsqualifikation für eine Lehrtätigkeit im Staatsdienst erworben. Weiter Infos zum Lehramtsstudium finden Sie unter www.zfl.uni-mainz.de.

Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen gibt es in verschiedenen Formen, die gängigsten sind Vorlesungen und Übungen, sowie Seminare und Hauptseminare. Auch Praktika im Rahmen des Studiums gehören dazu. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und auch die Abmeldung erfolgt über JOGUStINe, es gelten allerdings bestimmte Fristen, die sog. Anmeldephasen. Zur Lehrveranstaltungsanmeldung gibt es eine praktische Anleitung des JOGUStINe-Service. Sollte es Probleme bei der An-/Abmeldung geben, kann der/die Lehrveranstaltungsmanager/in des jeweiligen Faches weiterhelfen.

Lehrveranstaltungsmanagement

Das Lehrveranstaltungsmanagement ist Anlaufstelle für alle Fragen zur Lehrveranstaltungsan-/abmeldung in JOGUStINe. Es organisiert die Lehrveranstaltungen des Fachs und kontrolliert das Anmeldeverfahren. Die Raumplanung und die Reservierung von Seminar- und Übungsräumen gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.

Leistungspunkte (LP)

Leistungspunkte (LP) oder auch Credit Points (CP) sind Bewertungseinheiten, in denen studentische Leistungen angerechnet werden. Während „Credit Points“ die offizielle Einheit des Bewertungssystems ECTS sind, das im Zuge des Bologna-Prozesses eingeführt wurde, hat sich in Deutschland der Begriff Leistungspunkte (LP) durchgesetzt. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand (Workload) von etwa 30 Stunden im Semester. Für ein Modul mit z.B. 6 LP wird also angenommen, dass Studierende 180 Stunden aufwenden müssen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren.

MMatrikelnummer

Alle Studierenden bekommen bei ihrer Einschreibung eine individuelle Nummer, die Matrikelnummer, unter der sie registriert sind und über die sie im Personenverzeichnis der Uni (sog. Matrikel) identifiziert werden können. Sollte Sie sich an das Studienbüro mit einer Frage wenden ist es ratsam, neben dem eigenen Namen auch gleich die Matrikelnummer zu nennen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die für Ihre Person richtigen Daten aufrufen.

Mensa

Die Mensa (lat. „Tisch“) ist die zentrale Versorgungseinrichtung der Uni. Sie wird vom Studierendenwerk betrieben und bietet allen eingeschriebenen Studierenden ein günstiges Mittagessen an. Neben der Zentralmensa gibt es auf dem Mainzer Campus weitere kleinere Mensen und Caféterien, die täglich eine Auswahl des Speiseplans der Zentralmensa im Angebot haben. www.studierendenwerk-mainz.de/essentrinken/universitaetscampus.

Mentoring

Mentoring ist ein persönliches Betreuungsverhältnis zwischen einem/einer Studienanfänger/in und einem/einer Studierenden höherer Semester. Die Dauer des Mentoring-Verhältnisses ist dabei vorher festgelegt. Die Idee dahinter ist, dass erfahrene Studierende die Anfänger unterstützen und sie ihnen beratend zur Seite stehen.

MIN

Die Bereichsbibliothek Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) bietet Literatur zu den Fachgebieten Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Pharmazie und Physik. Zur Zeit verfügt die Bereichsbibliothek MIN über circa 72.000 überwiegend ausleihbare Monografien. Neben dem Monografienbestand bietet die MIN etwa 70.500 Zeitschriftenbände der oben angegebenen Fachgebiete. Die UB Mainz hat darüber hinaus mehrere Tausend elektronische Zeitschriften lizensiert, auf die Sie innerhalb des Uninetzes zugreifen können. Weitere Informationen zum Bestand und zur Nutzung der MIN unter https://www.ub.uni-mainz.de/bereichsbibliothek-physik-mathematik-chemie/.

Modul

Bachelor- und Masterstudiengänge bestehen als modularisierte Studiengänge aus einer Vielzahl an Modulen. Module sind in sich abgeschlossene Lehreinheiten, die wiederum Veranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare, Praktika, aber auch Prüfungen beinhalten. Entsprechend des kalkulierten Workloads werden für jedes Modul Leistungspunkte vergeben. Um ein Modul abzuschließen müssen alle Pflichtveranstaltungen des Moduls besucht und alle Prüfungen bestanden sein. Zum Abschluss jedes Moduls findet eine Modulabschlussprüfung statt. Diese wird benotet und geht, gewichtet nach der Anzahl der Leistungspunkte, in die Zeugnisnote ein. Zu allen Pflichtmodulen müssen Studierende sich in JOGUStINe selbst anmelden, und auch für die darin enthaltenen Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung verpflichtende (siehe: Anmeldephasen).

Modulhandbuch

Für jede Prüfungsordnung gibt es ein dazugehöriges Modulhandbuch, in dem beschrieben wird, welche Module zum Studiengang gehören, welche Lehrveranstaltungen enthalten sind, die festgelegten Lernziele sowie die Art der Erfolgskontrolle, also die Prüfungen. Auch der Workload und die Anzahl der Leistungspunkte, die man für das Absolvieren jedes Moduls erhält, werden im Modulhandbuch detailliert aufgelistet.

NN.N.

Das Kürzel „N.N.“ heißt „nomen nominandum“ (lat. „zu nennender Name“) und bedeutet, dass z.B. bei der Veröffentlichung eines Lehrangebots noch nicht feststand, wer die Veranstaltung halten wird.

O
PPMC

PMCist der ursprüngliche Name der Bereichsbibliothek für die Fächer Physik, Mathematik, Chemie. Seit 2018 ist dort auch die Biologie vertreten und der Name wurde offiziell geändert in „Bereichsbibliothek Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“ (MIN). Sie befindet sich im Chemie-Neubau und liegt direkt gegenüber dem Kreuzbau. Weitere Infos zur MIN finden Sie unter www.ub.uni-mainz.de/bereichsbibliothek-physik-mathematik-chemie.

Praktikum

Das Praktikum ist eine Lehrveranstaltungsart zur praktischen Anwendung von erlerntem Wissen. Praktika finden meist als Blockveranstaltung über einen Zeitraum von mehreren Wochen z.B. während der vorlesungsfreien Zeit statt. Üblicherweise sind im Rahmen von Praktika Studienleistungen wie Testate oder Präsentationen zu erbringen.

Promotion

Eine Promotion ist eine eigenständige Forschungsarbeit, bei der ein Doktorand/Promovend bzw. eine Doktorandin/Promovendin durch eine/n Professor/in betreut wird (man spricht hier auch von einem „Doktorvater“ bzw. einer „Doktormutter“). Eine Promotion besteht aus zwei Teilen: der Anfertigung einer Doktorarbeit, der sogenannten Dissertation (oder kurz „Diss), in der die Forschungsmethodik und natürlich auch die Forschungsergebnisse dargelegt werden, und einer mündlichen Prüfung, der sogenannten Verteidigung bzw. dem  Rigorosum, in dem die eigene Forschungsarbeit vor einem Gutachtergremium verteidigt werden muss. Werden beide Teile erfolgreich abgeschlossen, wird durch die Uni offiziell der Doktortitel verliehen. Eine Promotion kann unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen, in der Regel dauert sie 2 bis 4 Jahre.

Prüfung

Es gibt Prüfungen es in verschiedenen Formen, die gängigsten sind Klausuren, mündliche Prüfungen und Hausarbeiten. Auch Abschlussarbeiten wie Bachelor- und Masterarbeiten gehören dazu. Die Anmeldung zu Prüfungen und auch die Abmeldung erfolgt über JOGUStINe, es gelten allerdings bestimmte Fristen, die sog. Anmeldephasen. Zur Prüfungsanmeldung gibt es eine praktische Anleitung des JOGUStINe-Service. Sollte es Probleme bei der An-/Abmeldung geben, kann der/die Prüfungsmanager/in im Studienbüro des jeweiligen Faches weiterhelfen.

Prüfungsmanagement

Das Prüfungsmanagement ist Anlaufstelle für alle Fragen zur Prüfungsorganisation und Prüfungsan-/abmeldung in JOGUStINe. Es ist für die Erstellung sämtlicher Leistungsbescheinigungen und Zeugnisdokumente des Fachs zuständig (ausgenommen Lehramtsstudiengänge) und pflegt anerkannte Leistungen in das System ein. Anträge an den Prüfungsausschuss auf Fristverlängerung und Atteste bei Prüfungsversäumnissen werden von ihm ebenfalls entgegen genommen.

Prüfungsordnung (PO)

Für jeden Studiengang existiert eine geltende Prüfungsordnung (PO). Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen des Studiengangs hinsichtlich der Prüfungen fest und umfasst Regelungen wie Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungs- und Anmeldefristen oder Prüfungsformen. Manchmal müssen POs inhaltliche geändert werden. Dann wird eine Änderungsordnung erlassen und eine zweite Version der Prüfungsordnung tritt in Kraft. Alle zum nächsten Semester neu eingeschriebenen Studierenden werden dann automatisch auf die aktuellere Version der PO eingeschrieben. Für alle früher eingeschriebenen Studierenden gilt weiterhin die alte PO (Ausnahme: Studierende beantragen einen Wechsel auf die neueste PO). Es gelten also nicht immer für alle Studierenden eines Studiengangs automatisch identische Prüfungsregelungen(!).

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss entscheidet als Gremium über alle Fragen in Zusammenhang mit Prüfungen für die verschiedenen Studiengänge eines Fachs. Studierende können gemäß Prüfungsordnung Anträge z.B. auf eine Härtefallregelung an den für sie zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Gruppe I (Professoren/innen), Gruppe II (Studierende), Gruppe III (wissenschaftliche Mitarbeiter/innen) und Gruppe IV (nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen). Eine Übersicht der Prüfungsausschüsse am Fachbereich 08 finden Sie unter www.studium.fb08.uni-mainz.de/helpdesk/ansprechpartner.

Q
RRegelstudienzeit

Die Regelstudienzeit ist der Zeitraum, in dem (idealerweise) alle Prüfungsleistungen eines Studiengangs erbracht werden sollen und das Studium abgeschlossen werden kann. Diese Frist beträgt für Bachelorstudiengänge in der Regel sechs Semester, für Masterstudiengänge beträgt sie normalerweise vier Semester. Abhängig davon, ob z.B. Prüfungen wiederholt werden müssen oder ein Auslandssemester absolviert wird, kann ein Studium aber auch länger dauern.

Rückmeldung/Rückmeldefrist

Die Rückmeldung ist die Bestätigung der Einschreibung, die von jedem/jeder Studierenden jedes Semester durchgeführt werden muss. Das passiert automatisch durch das Einreichen des Überweisungsträgers für die Semestergebühr, den man zu Beginn des Semesters erhalten hat. Wichtig ist die fristgerechte Rückmeldung, da man ansonsten Gefahr läuft „von Amts wegen“  exmatrikuliert zu werden. Die Rückmeldefristen sind zum Wintersemester der vorangehende 1. Juli, zum Sommersemester der vorangehende 15. Januar. Eine Säumnisgebühr wird in jedem Fall fällig, sollte die Rückmeldefrist versäumt werden und der Beitrag zu spät bei der Landeshochschulkasse eingehen.

Ss.t.

Das Kürzel „s.t.“ steht für „sine tempore“ (lat. „ohne Zeit“). Wenn Zeitangaben an der Uni mit „s.t.“ angegeben werden bedeutet das, dass Veranstaltungen nicht um die konventionelle „Akademische Viertelstunde“ bzw. das „Akademische Viertel“ später beginnen, sondern tatsächlich zur angegebenen Zeit. Im Gegensatz dazu meint das Kürzel „c.t.“ für „cum tempore“ (lat. „mit Zeit“), dass die Veranstaltung 15 Minuten später starten als eigentlich angegeben.

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag ist die Gebühr, die jeder Studierende jedes Semester unter Einhaltung der sog. Rückmeldefrist an die Uni überweisen muss. Von den Semestergebühren wird beispielsweise das Semesterticket finanziert, das günstige Essen in der Mensa Studierendenwerk und der AStA.

Senat

Der Senat der JGU nimmt, soweit das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmen, alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wahr, welche die gesamte Universität betreffen. Die Aufgaben des Senats, Sitzungstermine sowie eine Übersicht der aktuellen Senatsmitglieder und -ausschüsse finden Sie unter https://organisation.uni-mainz.de/hochschulgremien/senat/.

Strukturkommission

Die Strukturkommission der Physik-Institute am Fachbereich tagt über strukturelle Entscheidungen, die die Institute für Physik, Kernphysik und Physik der Atmosphäre involvieren. Sie entscheidet beispielsweise über Schwerpunkte in der Forschung oder über die Besetzung von Professuren.

Studienbüro

An jedem Fachbereich gibt es ein Studienbüro, das für die Verwaltung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen eines Faches in JOGUStINe zuständig ist. Im Studienbüro werden sämtliche Leistungsbescheinigungen und Zeugnisdokumente erstellt und anerkannte Leistungen in das System eingepflegt. Anträge an den Prüfungsausschuss, z.B. auf Fristverlängerung oder Atteste bei Prüfungsversäumnissen können beim zuständigen Studienbüro ebenfalls abgegeben werden. Hier finden Sie das Studienbüro des Fachbereichs 08: www.studium.fb08.uni-mainz.de/helpdesk/ansprechpartner.

Studienbüro

An jedem Fachbereich gibt es ein Studienbüro, das für die Verwaltung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen eines Faches in JOGUStINe zuständig ist. Im Studienbüro werden sämtliche Leistungsbescheinigungen und Zeugnisdokumente erstellt und anerkannte Leistungen in das System eingepflegt. Anträge an den Prüfungsausschuss, z.B. auf Fristverlängerung oder Atteste bei Prüfungsversäumnissen können beim zuständigen Studienbüro ebenfalls abgegeben werden. Hier finden Sie das Studienbüro des Fachbereichs 08: www.studium.fb08.uni-mainz.de/helpdesk/ansprechpartner.

Studienfachberatung

Die Studienfachberatung ist zuständig für die fachspezifische Beratung zum Studieninhalt und -aufbau, zur individuellen Studienplanung sowie zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel. Sie berät Studierende außerdem über die Möglichkeiten, im Rahmen des Studiums ein Auslandssemester zu absolvieren. Hier finden Sie eine Übersicht der Studienberaterinnen und -berater am Fachbereich 08: www.studium.fb08.uni-mainz.de/helpdesk/ansprechpartner.

Studienleistungen

Manche Leistungen sind zwar verpflichtend, jedoch hat die erreichte Note keinen Einfluss auf die Modulnote und geht damit nicht in die Zeugnisnote ein. Diese Studienleistungen müssen (nur) bestanden werden und im Unterschied zu Prüfungsleistungen gibt es keine limitierte Anzahl von Prüfungsversuchen.

Studienmanager/in

Der/die Studienmanager/in leitet das Studienbüro und ist verantwortlich für die Organisation und Koordination der modularisierten Studiengänge des Fachs. Er/sie führt die Lehrveranstaltungs- und Prüfungsplanung durch und wirkt an der konzeptionellen und organisatorischen Entwicklung des Studiums im Fach mit.

Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan zeigt Ihnen eine exemplarische Belegung von Lehrveranstaltungen für Ihren Studiengang an. Es ist nicht zwingend, dass Sie sich an diese Empfehlung halten. Je nach Vorkenntnissen und Fähigkeiten kommt es insbesondere in höheren Semestern häufig zu individuellen Gestaltungen und somit zu Abweichungen von diesen Plänen. Oftmals gibt es zwei Pläne: einen für den Studienbeginn im Winter- und einen für den Studienbeginn im Sommersemester.

Studierendensekretariat (Studsek)

Das Studierendensekretariat (Studsek) der Uni Mainz ist zuständig für die zentrale Studierendenverwaltung z.B. für Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, für Fachwechsel, Namens- und Adressänderungen oder auch für die Einschreibung und Exmatrikulation. Hier finden Sie die Webseite des Studierendensekretariats: www.studium.uni-mainz.de/studsek.

Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das zentrale Organ der studentischen Selbstverwaltung einer Universität. Es wird einmal im Jahr von allen Studierenden der Universität gewählt, das StuPa wählt dann seinerseits die Referenten des AStA.

T
UUB

Die Universitätsbibliothek Mainz (UB) ist das Informations- und Literaturversorgungssystem der Uni Mainz. Sie besteht aus der Zentralbibliothek, den neun Bereichsbibliotheken und dem Universitätsarchiv. Weitere Infos zur UB finden Sie unter www.ub.uni-mainz.de.

Übungen

Die Übungen am Fachbereich 08 sind Lehrveranstaltungen, die begleitend zu den Vorlesungen angeboten werden. Die Übungen werden nicht von den Profs, sondern von Übungsleiterinnen und Übungsleitern gehalten, also von Studierenden höherer Semester. In jeder Übung werden Übungsblätter zur Vorlesung besprochen, die zuhause gelöst werden müssen und dann vom/von der Übungsleiter/in korrigiert werden. Der Erfolg bei den Übungsblättern entscheidet am Ende des Semesters über die Klausurzulassung. Nur wer mindestens 50 % der Übungsaufgaben richtig bearbeitet hat, darf an der Klausur teilnehmen. Für die großen Vorlesungen gibt es meist mehrere parallele Übungsgruppen, in denen die Studierenden dann über das gesamte Semester in einer festen Gruppe zusammen arbeiten.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument, das gegenüber einer künftigen Hochschule bezeugt, ob ein Prüfungsanspruch in einem Studiengang vorliegt oder ob dieser verloren ist. Wenn Sie zu oft durch eine Modulprüfung gefallen sind, verlieren Sie den Prüfungsanspruch für den Studiengang und dürfen ihn auch an keiner anderen Uni fortsetzen.

Urlaubssemester

Studierende können für die Dauer eines Semesters ein Urlaubssemester beantragen. Eine Beurlaubung ist möglich, wenn das Studium aus einem wichtigen, studienbezogenen Grund für einen kurzen Zeitraum unterbrochen und danach regulär fortgesetzt werden soll z.B. für Erkrankung, Pflege eines nahen Angehörigen, Mutterschafts- und Erziehungszeiten, Auslandsstudium oder Praktikum, sofern nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben, Finanzierung des Studiums oder Mitwirkung in Gremien der Uni. Während der Beurlaubung dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen abgelegt werden (eine Ausnahmen sind Prüfungen und Leistungsnachweise, die im Auslandsstudium erworben wurden). Wer beurlaubt ist, ist weiterhin als Student/in eingeschrieben und muss den Semesterbeitrag zahlen. Nur wer nachweisen kann, das Semesterticket nicht benutzen zu können z.B. wegen eines Auslandsstudiums, kann den Anteil für das Semesterticket erstattet bekommen. Weiter Infos finden Sie unter www.studium.uni-mainz.de/beurlaubung.

VVollversammlung (VV)

Die studentische Vollversammlung (VV) ist eine Versammlung aller Studierenden eines Fachs. Sie findet jedes Semester mindestens einmal statt, meist zu Beginn des Semesters. Der Fachschaftsrat (FSR) stellt dort seinen Arbeitsbericht des vergangenen Semesters vor. Dann wird der FSR offiziell entlassen und ein neuer wird gewählt (normalerweise lässt sich ein großer Teil des alten FSR direkt wieder zur Wahl aufstellen).

WWindkanal

Das Institut für Physik der Atmosphäre (Meteorologie) verfügt über einen weltweit einzigartigen Windkanal, in dem sog. atmosphärische Hydrometeore wie Regen- und Wolkentropfen, Eiskristalle, Schneeflocken, Graupel und Hagel untersucht werden können. So lässt sich beispielsweise das Verhalten eines Regentropfens im freien Fall genau untersuchen und aufzeichnen. Damit die Simulation der Wetterphänomene möglichst realitätsnah gelingt, können Bedingungen wie die Windgeschwindigkeit, Temperatur, Feuchtigkeit und Spurengas- oder Aerosolkonzentrationen individuell definiert werden.

Workload

Der Workload (engl. "Arbeitsaufwand") umfasst den studentischen Zeitaufwand, der für das erfolgreiche Absolvieren einer Lehreinheit (Lehrveranstaltung, Prüfung, Modul) kalkuliert wird. Der Workload umfasst die Präsenzzeit, die Vor- und Nachbereitungszeit sowie die Prüfungszeit. Ein Zeitaufwand von 30 Zeitstunden entspricht einem Leistungspunkt (LP).

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ZZentrum für Datenverarbeitung (ZDV)

Das Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Uni Mainz und Ansprechpartner für Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik für alle Angehörigen der Uni, also Studierende und Mitarbeiter. Das ZDV bietet außerdem regelmäßig verschiedene EDV-Kurse an. Weitere Infos finden Sie unter www.zdv.uni-mainz.de/kurse.